Der Vorplatz des Landgericht Stuttgart wird links neben dem Treppenaufgang zur Urbanstraße hin von einer mannshohen Begrenzungsmauer eingefasst.
Direkt unterhalb der Mauerkrone enthält dieser Mauerabschnitt das 'Denkmal für die Opfer der Justiz im Nationalsozialismus', welches jedoch aufgrund seiner Unscheinbarkeit kaum Beachtung findet.
Eingeweiht wurde das Denkmal am 13. Juni 1994 in Gedenken an die rund 450 Opfer der NS-Justiz, welche mit dem Fallbeil von Beginn des NS-Regimes, 1933, bis 1944 im Lichthof des damaligen Justizgebäudes hingerichtet wurden.
Es besteht aus rotem Sandstein, welcher keilförmig aus der Mauer hervorkommt.
Es besteht aus rotem Sandstein, welcher keilförmig aus der Mauer hervorkommt.
Das Mahnmal enthält den Schriftzug:
DEN OPFERN DER JUSTIZ IM NATIONALSOZIALISMUS ZUM GEDENKEN • HUNDERTE WURDEN HIER IM INNENHOF HINGERICHTET • DEN LEBENDEN ZUR MAHNUNG
Ergänzt wird das Areal von dem Wandrelief 'Der Schwur' an der Fassade des Hochhauses und der 'Verfassungssäule' auf dem Vorplatz des Gerichts.